Homepage der Gemeinde

Antrag

der SPD-Fraktion

zur 3. öffentlichen Sitzung

der Gemeindevertretung Bickenbach

am 9. Juni 2016

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die gemeindliche Homepage bis zum 30. Juni 2017 vollständig zu überarbeiten und auf den aktuellen technischen Stand zu bringen. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2017 bereit zu stellen.

Um die konkreten inhaltlichen und technischen Anforderungen an eine neue Homepage zu definieren und um die Neugestaltung inhaltlich und fachlich zu begleiten, wird ein „AK Homepage“ eingerichtet. Der Vorsitzende des Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss gehört diesem „AK Homepage“ als stimmberechtigtes Mitglied an. Außerdem entsendet jede Fraktion sowie der Gemeindevorstand jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied. Diese Mitglieder müssen nicht  Mitglied des entsendendem Gremiums sein. Sie sind bis zum 30. Juni 2016 dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu benennen, so dass dieser im Juli 2016 zu einer konstituierenden Sitzung des „AK Homepage“ einladen kann.

Der „AK Homepage“ arbeitet dem Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss zu, dem gemäß §50 Absatz 1 Satz 2 HGO die Kompetenz zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in der Angelegenheit „Homepage“ übertragen wird.

Begründung:

Die gemeindliche Homepage aus dem Jahr 2003 ist in die Jahre gekommen. Bisher wird die Homepage hauptsächlich zur Darstellung der Gemeinde nach außen genutzt, seit 2012 ist zusätzlich das integrierte Bürger- und Ratsinformationssystem hinzu gekommen. Mittlerweile wurden die technischen Möglichkeiten deutlich weiterentwickelt, so dass die gemeindliche Homepage mehr Möglichkeiten zur Interaktivität, mehr Servicemöglichkeiten durch die Gemeinde, aber auch ein größeres Maß an Barrierefreiheit bieten könnte. Mittlerweile sind auch spezielle Darstellungen für Smartphones üblich.

Konkrete Einzelvorgaben, welche Anforderungen konkret gestellt werden sollen, werden mit diesem Beschlussvorschlag ausdrücklich nicht gemacht. Stattdessen soll ein „AK Homepage“ als Expertengremium über diese befinden, so dass der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss abschließend über diese Anforderungen befinden kann, bevor der Gemeindevorstand begleitet vom AK diese – gemeinsam mit einem Dienstleister – umsetzt. Die Mitglieder des AK, der keine Beschlüsse fassen kann sondern dem HFS-Ausschuss zuarbeitet, müssen nicht zwingend aus den Fraktionen oder aus dem Gemeindevorstand stammen. Stattdessen ist es auch denkbar, dass Experten aus den Parteien bzw. Wählergruppen oder aus der Bürgerschaft bzw. Mitarbeiter der Verwaltung benannt werden. Ein ähnlicher AK Homepage hat bereits die erste Erstellung einer gemeindlichen Homepage erfolgreich begleitet. Daher soll dieses Verfahren erneut angewendet werden.

Der Antrag ist im HFS-Ausschuss zu behandeln.

gez. Tim Schmöker
Fraktionsvorsitzender

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