Änderung der Geschäftsordnung

Gemeinsamer Antrag
der SPD-Fraktion und der KOMM,A-Fraktion
zur 2. öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Bickenbach
am 10. Mai 2016


Beschlussvorschlag:
Aufgrund der §§ 60 Abs. 1, 62 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I. Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I. Seite 618) hat die Gemeindevertretung in Bickenbach am 10.5.2016 die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bickenbach wie folgt geändert:

Artikel 1:

  1. In §6 Absatz 3 Satz 1 wird „schriftlich“ ersetzt durch „in Textform“.
  2. In §8 Absatz 1 Satz 1 wird nach „Vorsitzenden der Gemeindevertretung“ ergänzt: „, den stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung“.
  3. In §19 Absatz 3 Satz 1 wir „20.00 Uhr“ durch „19.30 Uhr“ ersetzt.
  4. §22 Absatz 5 und 6 entfallen.
  5. §24 Absatz 1 wird ein zweiter Satz angefügt: „Die Redezeit für den ersten Beitrag einer Fraktion zu einem Verhandlungsgegenstand beträgt abweichend hiervon maximal 10 Minuten.“

Artikel 2:
Die Änderungen treten mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Bickenbach, 10. Mai 2016
Markus Hennemann
Vorsitzender der Gemeindevertretung

Begründung:

Zu a.: Die Änderung dient zur Vereinfachung des Verfahrens. Auch alle anderen Meldungen müssen bereits nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen.

Zu b.: Anpassung an die gelebte Praxis.

Zu c.: Die Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 20.00 Uhr hat sich nicht bewährt. Häufig wurden Sitzungen erst deutlich nach 22.30 Uhr beendet. Die zusätzliche halbe Stunde vor Beginn soll mehr zeitliche Flexibilität in Sitzungen schaffen.

Zu d.: Die Beschränkung auf nur einen Redebeitrag pro Person und Verhandlungsgegenstand soll entfallen, da häufig nur eine Expertin / ein Experte pro Fraktion vorhanden ist. Über Geschäftsordnungsanträge kann im Falle eines Missbrauchs der flexibleren Regelung eine Beratung weiterhin zügig beendet werden.

Zu e.: Für den Hauptredebeitrag einer Fraktion steht somit die doppelte Redezeit zur Verfügung.
Der Antrag ist im HFS-Ausschuss zu behandeln.


gez.Tim Schmöker
Vorsitzender der SPD-Fraktion

gez. Ulrich Friedrich Koch
Vorsitzender der KOMM,A-Fraktion

 

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