Die Sacharbeit beginnt

Veröffentlicht am 12.06.2016 in Kommunalpolitik

SPD fordert umfassende Ferienbetreuung beim „Pakt für den Nachmittag“, Mehrheiten für Anträge der SPD erreicht

von Tim Schmöker, Fraktionsvorsitzender

In der ersten echten Arbeitssitzung am 9. Juni 2016 standen gleich mehrere Anträge der SPD-Fraktion auf der Tagesordnung der Bickenbacher Gemeindevertretung. Da es in der neuen Gemeindevertretung keine festen, sondern wechselnde Mehrheiten gibt, war es in allen Punkten fraglich, ob für diese Anträge eine Mehrheit in der Gemeindevertretung erreicht werden kann.

Pakt für den Nachmittag

Zunächst stand aber der „Pakt für den Nachmittag“ an der Hans-Quick-Schule im Mittelpunkt unserer Anfragen. Hierzu erläuterte der Bürgermeister, dass der Gemeindevorstand in der kommenden Woche eine Vereinbarung verabschieden werde, mit der die Finanzierung von sieben Wochen Ferienbetreuung gesichert werde. Wir haben an dieser Stelle deutlich gemacht, dass wir eine Ferienbetreuung im gleichen zeitlichen Umfang wie im Hort, also für elf Wochen, für notwendig halten und – falls dies vom Bürgermeister so nicht vorgelegt werden sollten – einen entsprechenden Antrag, ggf. verbunden mit einer Sondersitzung, stellen werden. Da durch die Schließung des Hortes im kommenden Sommer größere Mittel für die Schulkindbetreuung frei werden, könnten diese auch für den „Pakt für den Nachmittag“ verwendet werden. Daher haben wir den Vorsitzenden des zuständigen HFS-Ausschuss gebeten, zeitnah zu einer Sitzung einzuladen, damit der Bürgermeister dem Ausschuss den aktuellen Sachstand  darlegen kann.

Liberale Grabgestaltung durchgesetzt

Im für uns wichtigsten Tagesordnung ging es um die Änderung der Friedhofsordnung. Hier war vom Gemeindevorstand, wie in der vorhergehenden Sitzung von der Gemeindevertretung auf unseren Antrag hin beschlossen, eine Änderung vorgelegt worden, die zum einen das anonyme Grabfeld ab dem 1.Juli 2016 formal einrichtet und zum anderen für die Urnengräber auf dem Friedhof liberaler Gestaltungsvorschriften vorsieht. Ersteres war dabei völlig unumstritten und wurde auf Antrag der CDU noch um die Möglichkeit „teilanonymer“ Bestattungen ergänzt. Hoch umstritten war leider unser Änderungsantrag, mit dem wir nicht nur für die Gestaltung der Urnengräber sondern für alle Gräber liberalere Gestaltungsvorschriften erreichen wollten. Dies sollte durch Übernahme der entsprechenden Regelung der Nachbargemeinde Seeheim-Jugenheim erfolgen, die keine formalen Höhenbegrenzungen vorsieht, sondern lediglich vorschreibt, dass sich die Grabgestaltung in den Friedhof einfügen und die Würde und die Pietät des Ortes wahren muss. Damit wollen wir den Trauernden künftig individuellere Möglichkeiten geben, durch eine persönliche Grabgestaltung ihre Trauer verarbeiten zu können. Von dieser vielfältigeren Grabgestaltung versprechen wir uns dabei auch eine optische Aufwertung des gesamten Friedhofs. Leider wurde dieses Ansinnen aber von Seiten der CDU und der FDP scharf kritisiert. Es wurde dabei vor allem unterstellt, dass die Verwaltung künftig jeden Grabstein beliebiger Größe zulassen müsse. Dass dies keineswegs der Fall ist, kann sich aber jeder in Seeheim-Jugenheim anschauen. Leider waren CDU und FDP aber nicht von dem Vorteil unserer liberalen Regelung zu überzeugen, was wir sehr bedauern. Da wir aber bei diesem Punkt von der KOMM,A-Fraktion unterstützt wurden, erhielt dieser Antrag die notwendige Mehrheit, so dass künftig vielfältigere, individuellere Grabgestaltungen möglich werden, die den Vorstellungen der Betroffenen entsprechen.

Homepage wird benutzerfreundlicher

Eine breitere Mehrheit erzielten wir mit unserem Anliegen, die gemeindliche Homepage vollständig zu überarbeiten und dabei benutzerfreundlicher und barrierefrei zu gestalten. Die inhaltlichen Vorgaben soll nach unseren Vorstellungen ein Arbeitskreis mit Experten übernehmen, bevor der HFS-Ausschuss endgültig entscheidet und der Gemeindevorstand einen Dienstleister mit der Umsetzung beauftragt. Da die CDU in diesem Fall einen Arbeitskreis ablehnte, wurde dieser Antrag nur mit dem Stimmen von SPD, KOMM,A und FDP beschlossen.

Prinzip der regelmäßigen Überprüfung von Satzungen und Richtlinien

Insgesamt vier weitere Anträge bezogen sich auf unsere Ziel, sämtliche Steuern, Gebühren und Leistungen der Gemeinde und die damit verbundenen Satzungen und Richtlinien regelmäßig zu überprüfen und ggf. in kleinen Schritten anzupassen, anstatt – wie in der Vergangenheit nach jahrelanger Untätigkeit der damaligen CDU-FDP-Koalition – Steuern und Gebühren auf einen Schlag sehr deutlich erhöhen zu müssen.

Ohne große Diskussion wurde der Gemeindevorstand einstimmig damit beauftragt, die 13 Jahre alte Verwaltungskostensatzung zu überarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Von einer knappen Mehrheit von CDU, FDP und einem KOMM,A-Vertreter gegen SPD und zwei KOMM,A-Vertreter abgelehnt wurde hingegen die Anpassung der Hundesteuer um etwa 10%, nachdem diese fünf Jahre unverändert geblieben war. Von der FDP wurde dabei angeführt, dass man die Hundesteuer insgesamt für unnötig halte (außer für gefährliche Hunde), die CDU sah keinen Grund für eine Anpassung. Sollte von Seiten der FDP nun konsequenterweise ein Antrag auf Abschaffung der Hundesteuer kommen, werden wir diesen nicht unterstützen, da die Hundesteuer für uns vor allem auch einen Lenkungszweck erfüllen soll und die Einnahmen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Abgelehnt wurde auch die Anpassung der Entschädigungssatzung um etwa 7% nach fünf Jahren, mit der beispielsweise das Sitzungsgeld für die Gemeindevertreter von 15,- EUR auf 16,- EUR pro Sitzung erhöht worden wären. Hier stimmten CDU, FDP und KOMM,A gegen die SPD. Beide Ergebnisse müssen wir so akzeptieren. Wir halten aber trotzdem an unserem Prinzip der stetigen und dafür niedrigen Anpassung von Steuern, Gebühren und Leistungen fest, da wir es für richtig, sinnvoll und vor allem ehrlich halten.

Vertagt wurden unser Antrag zu den Kindertagesstättengebühren, mit dem wir die seit fünf Jahren geltende jährliche Anpassung der Kindertagesstättengebühren um etwa 2% pro Jahr auch für die kommenden fünf Jahre festschreiben wollen. Da – auf unseren eigenen Antrag hin – aber erst der Elternbeirat hierzu angehört werden soll, so dass auch dessen Meinung in eine abschließende Beschlussfassung einfließen kann, wurde dieser Antrag in die nächste Sitzungsrunde vertagt.

Das Gleiche gilt für unseren Antrag für die Sanierung des Karl-Schemel-Platzes, da hier der Gemeindevorstand zunächst Informationen beschaffen will.

Mehr aktive Bürgerbeteiligung in Bickenbach

Außerdem wurde ein gemeinsamer Antrag von KOMM,A und SPD, mit dem die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Bickenbach verbessert werden soll, um eine Sitzungsrunde vertagt, da der Bürgermeister eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vorgelegt hatte, in der diese Bedenken vorträgt. Nach genauer Prüfung des Schreibens werden wir entscheiden, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern in Bickenbach dennoch mehr Mitsprachemöglichkeiten geben können.

Vereinsförderung: Kinder und Jugendliche müssen Priorität haben

Vertagt wurde außerdem der Antrag der CDU auf Erhöhung der Vereinsförderung. Hintergrund der Vertagung ist unser Änderungsantrag, mit dieser Erhöhung nicht nur – wie von der CDU beabsichtigt – einseitig die erwachsenen Vereinsmitglieder zu fördern (Verdopplung von bisher 2,- EUR auf 4,- EUR pro Jahr) sondern insbesondere die Kinder und Jugendlichen in den Vereinen (Erhöhung von bisher 7,- EUR auf 9,- EUR pro Jahr, dafür Erwachsene 3,- EUR) zu fördern. Aus unserer Sicht muss diese gezielte Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in unserer Gemeinde Priorität haben und war so in den letzten 20 Jahren auch üblich. Nun soll der Gemeindevorstand genaue Zahlen vorlegen, damit entschieden werden kann, welche Förderung im Rahmen der Haushaltsmittel als Kompromiss möglich ist.

Entlastung für Familien mit Kleinkindern und Pflegebedürftigen

Mit allen Stimmen wurde der Kommunale Lastenausgleich Müll auf Antrag der KOMM,A-Fraktion wieder eingeführt. Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern und Kleinkindern können hierdurch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von etwa 50,- EUR pro Jahr erhalten. Auf unseren Vorschlag hin wurde auch diese Richtlinie mit einer Revisionsklausel versehen, so dass spätestens im Jahr 2021 erneut hierüber entschieden werden muss. Denn auch hier sollte gelten, dass sämtliche Leistungen und Gebühren regelmäßig überprüft werden sollten.

Ein eigener Antrag der FDP lag für diese Sitzung nicht vor.

Resümee

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Prinzip der wechselnden Mehrheiten ganz offensichtlich funktioniert. Neben einstimmigen Beschlüssen gab es Mehrheiten von SPD und KOMM,A, aber auch Mehrheiten von CDU, KOMM,A und FDP oder auch SPD, KOMM,A und FDP. Teilweise hatten wir aber den Eindruck, dass gerade von der CDU Anträge von uns nicht aus inhaltlichen Gründen abgelehnt wurden sondern nur deshalb, weil sie von uns sind. Hier würden wir uns eine mehr an der Sachfrage orientierte Arbeitsweise wünschen.

 

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