Verwaltungskostensatzung

Antrag

der SPD-Fraktion

zur 3. öffentlichen Sitzung

der Gemeindevertretung Bickenbach

am 9. Juni 2016

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Bickenbach zu überprüfen und spätestens bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10. November 2016 eine möglich Anpassung oder Neufassung der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die aktuell gültige Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Bickenbach ist seit dem 29.3.2003 unverändert in Kraft. Daher ist es nach über 13 Jahren notwendig, die einzelnen Gebührentatbestände auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und ggf. anzupassen. Bei einer solchen Überprüfung ist es auch möglich, dass bisherige Tatbestände ganz entfallen können, im Gegenzug aber auch neue Gebührentatbestände ergänzt werden müssen.

Konkrete Vorgaben können und sollen dem Gemeindevorstand seitens der Gemeindevertretung nicht gemacht werden. Maßstab für die Höhe der einzelnen Gebührentatbestände sollen dabei sowohl Vergleiche mit  anderen Gemeinden der Region sein, insbesondere aber auch eigene Berechnungen des Gemeindevorstandes aufgrund des tatsächlichen Verwaltungssaufwandes für die einzelnen Gebührentatbestände sein.

Sollte die Überprüfung durch den Gemeindevorstand nachweislich ergeben, dass keine Veränderung an der aktuell gültigen Verwaltungskostensatzung notwendig ist, so ist dieser Nachweis schriftlich vorzulegen und würde auch als Erledigung dieses Auftrages anerkannt.

Der Antrag ist im HFS-Ausschuss zu behandeln.

gez. Tim Schmöker
Fraktionsvorsitzender

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