Ergänzung Spendenrichtlinie

Antrag

der SPD-Fraktion

zur 18. öffentlichen Sitzung

der Gemeindevertretung Bickenbach

am 13. September 2018

Beschlussvorschlag:

Die „Richtlinien zur Vergabe von Spenden aus Haushaltsmitteln“ wird um folgende Kriterien ergänzt:

  • „Große Hilfsorganisationen mit DZI-Spendensiegel werden gegenüber großen Hilfsorganisationen ohne DZI-Spendensiegel bevorzugt. Eine Hilfsorganisation wird als groß angesehen, wenn sie nach den jeweils aktuellen Vorgaben des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) antragsberechtigt ist.“
  • „Es werden keine Gelder an Hilfsorganisationen ausgegeben, von denen das DZI explizit abrät.“

Begründung:

Die Gemeinde Bickenbach stellt über den Haushaltsposten „Humanitäre Hilfe“ jährlich 1 Promille des Volumens des Ergebnishaushaltes für humanitäre Projekte zur Verfügung.

Die Ausgabe erfolgt auf Beschluss der Gemeindevertretung der vom Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss erarbeiteten Beschlussvorlage. Der Ausschuss orientiert sich hierbei an den Richtlinien zur Vergabe von Spenden aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bickenbach.

Sozial-karitative Hilfsorganisationen arbeiten unterschiedlich effizient. Während bei einigen Organisationen große Anteile der Gelder in die Verwaltung fließen, achten andere genau auf effiziente und schlanke Strukturen, sodass möglichst viel Geld beim jeweiligen sozialen Zweck ankommt. Des Weiteren werben Organisationen unterschiedlich sachlich und wahrheitsgemäß und unterscheiden sich bei der Planung und Kontrolle der durchgeführten Projekte. Darüber hinaus gibt es einige „schwarze Schafe“ unter den Organisationen.

Das renommierte Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt das hochanerkannte DZI-Spendensiegel auf Antrag an Organisation, die den strengen, in der Fachwelt anerkannten Kriterien des DZI-Standards des Instituts genügen. Organisationen unterwerfen sich hiermit freiwillig einer strengen Kontrolle und müssen umfangreich Unterlagen offenlegen und zur Verfügung stellen. Das Prüfverfahren kann bis zu sechs Monate dauern. Eine Verlängerung und somit Überprüfung muss jährlich beantragt werden, damit das Siegel nicht zu Unrecht getragen wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bickenbach hat ein großes Interesse, die ihr anvertrauten Gelder gewissenhaft und effizient zur Verfügung zu stellen. Daher sollen Organisationen mit DZI-Siegel bevorzugt werden.

Allerdings vergibt das DZI das Spendensiegel nur an Organisationen mit einer gewissen Mindestgröße (aktuell jeweils mindestens 25.000 € Geldspendeneingang in den vergangenen beiden Geschäftsjahren), mit der Begründung, dass kleine Organisationen in der Regel hauptsächlich lokal um Spenden werben und daher bzgl. ihrer Seriosität einfacher überprüfbar seien.

Deshalb soll die Bevorzugung ausschließlich für antragsberechtigte Organisationen gegenüber anderen antragsberechtigte Organisationen gelten.

Auch wenn das DZI schreibt, dass die meisten Hilfsorganisationen in Deutschland vertrauenswürdig sind, fallen bei Recherchen einige Organisationen äußerst unseriös auf, von denen das DZI in Folge explizit abrät. An diese Organisationen sollen keine Gelder der Gemeinde Bickenbach fließen.

Der Antrag ist im HFS-Ausschuss zu behandeln.

Gez. Tim Schmöker
Fraktionsvorsitzender

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