Briefwahl beantragen!

Veröffentlicht am 25.09.2018 in Allgemein

Wenn Sie zur Landtagswahl am 28. Oktober 2018 nicht persönlich anwesend sein können, dann wählen Sie vorher einfach per Brief.

Briefwahlunterlagen beantragen

Um bequem per Brief wählen zu können, müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Nutzen Sie dazu einfach das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie vor der Wahl erhalten. Alternativ können Sie die Briefwahl einfach formlos beantragen, z. B. mit der Postkarte im Flyer, den wir Ihnen unten zum Download anbieten. Oder Sie wenden sich per Fax, E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben) oder persönlich an Ihr Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Legen Sie dabei Ihren Ausweis vor. Die Adresse bzw. Faxnummer Ihres Wahlamtes können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen rechtzeitig abschicken!

Wichtig ist, dass Sie dann den Wahlbriefumschlag mit Ihrer Stimme rechtzeitig zur Post oder gleich beim zuständigen Wahlamt abgeben. Stimmzettel, die erst nach dem 28. Oktober, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingehen, werden nicht gezählt. Wenn Sie Wahlbrief und Stimmzettel per Post einsenden, sollten Sie diese deshalb spätestens am Mittwoch, den 24. Oktober, abschicken, aus dem Ausland entsprechend früher.

Sollten Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, spätestens 15.00 Uhr, durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person beantragt und abgegeben werden.

Vorher im Wahlamt wählen

Wer den Antrag ab dem 17. September 2018 persönlich im Wahlamt stellt, kann dort auch gleich wählen. Eine Wahlkabine steht bereit.

Auch bei längerem Auslandsaufenthalt ist eine Briefwahl in der Regel möglich.

Vielerorts können Sie die Briefwahl auch über die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Auf der Website „Hessisches Gemeindelexikon“ finden Sie alle Gemeinden inklusive Link zur Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.

 

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