Vereinbarung zwischen SPD und KOMM,A

Präambel

Die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Bickenbach am 6. März 2016 hat bei einer Wahlbeteiligung von rund 51% der wahlberechtigten Bickenbacherinnen und Bickenbacher zu folgendem Ergebnis geführt:

CDU:          37,1%,  9 Sitze                        SPD:         36,2%,  9 Sitze

KOMM,A:   15,3%,  4 Sitze                        FDP:         11,4%,  3 Sitze

Trotz Verlusten von jeweils etwa 2% haben SPD und KOMM,A zusammen sowohl eine knappe Mehrheit der Wählerstimmen als auch der Sitze in der Gemeindevertretung erhalten.

Die KOMM,A- Fraktion hatte nach der Wahl allen anderen Fraktionen zunächst einen 'Pakt für Bickenbach' angeboten, mit dem alle zu wählenden Positionen einvernehmlich gewählt werden und eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden sollten. Für sachpolitische Entscheidungen waren wechselnde Mehrheiten vorgesehen. Obwohl die SPD- Fraktion in Aussicht gestellt hatte, diesen Pakt mitzutragen, ist dieser nicht zu Stande gekommen, da sowohl die CDU- Fraktion als auch die FDP- Fraktion diesen 'Pakt für Bickenbach' nicht mittragen wollten.

Daher treffen nun die Fraktionen von SPD und KOMM,A Absprachen für die jetzt beginnende Amtszeit der Gemeindevertretung, die zum Teil auf den Vorschlägen des 'Paktes für Bickenbach' beruhen:

#     Wechselnde Mehrheiten

Eine thematische Vereinbarung zu einem oder mehreren Themen wird explizit nicht getroffen, da beide Fraktionen darin übereinstimmen, dass bei der inhaltlichen Beratungen - trotz großer inhaltlicher Übereinstimmung bei vielen Themen - keine Vorfestlegungen stattfinden und alle Mitglieder der Gremien ergebnisoffen und auf Augenhöhe beraten und beschließen können sollen. Maßstab für beide Fraktionen wird das jeweilige Wahlprogramm sein, so dass von daher zu erwarten ist, dass bei vielen Themen auch gemeinsame Entscheidungen getroffen werden können. Beide Fraktionen haben in Sachfragen aber auch Übereinstimmungen mit den anderen Fraktionen, so dass für Sachfragen auch Mehrheiten mit anderen Fraktionen gesucht werden. Wechselnde Mehrheiten in der Gemeindevertretung sollen ausdrücklich möglich sein.

#     'Mehr Demokratie wagen'

Das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland entspricht den Prinzipien einer repräsentativen Demokratie, d. h., über einen festgelegten Zeitraum vertreten die gewählten Abgeordneten das Volk. Bei Wahlbeteiligungen von fast durchgängig weniger als der Hälfte der Wahlberechtigten stellen sich grundsätzliche Zweifel an der demokratischen Legitimation ein. Im kleinen kommunalpolitischen Raum wollen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Wege suchen, der Bürgerschaft praktikable Mittel zur Einmischung und Beteiligung an der Meinungsfindung und Willensbildung unmittelbarer als lediglich alle fünf Jahre anlässlich von Wahlen zur Verfügung zu stellen.      Herausragend ist hier unser Angebot, Bürgerinnen und Bürgern ein direktes, nicht durch Fraktionen bereits vorgefiltertes Eingaberecht an die Gemeindevertretung mit Gelegenheit einer Begründung des Anliegens zu eröffnen. Zu zur Beschlussfassung anstehenden Themen sollen sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne sich als per se sachkundig ausweisen zu müssen an Debatten beteiligen können. Dies soll auf Wunsch im Wege von Unterbrechungen der Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist eine möglichst frühzeitige und umfassende Information der Bürgerschaft über die anstehenden politischen Fragestellungen. Um dies zu gewährleisten sollen die Möglichkeiten über Presseerklärungen, Öffentliche Aushangkästen, den gemeindlichen Internetauftritt und regelmäßige, lokal erscheinende Publikationen wie 'Bickenbach seitenweise' offensiv eingesetzt werden.

#     Besetzung der gemeindlichen Funktionsstellen und Delegationen

Mit Beginn der Amtszeit der Gemeindevertretung sind die Funktionsstellen in der Gemeinde und Delegationen in überörtliche Gremien neu zu besetzen. Nach unserer Überzeugung sollen sich dabei die Mehrheiten in der Gemeindevertretung proportional auch in den übrigen gemeindlichen Gremien widerspiegeln und die wichtigsten Repräsentantinnen und Repräsentanten der Gemeinde von allen Fraktionen gestellt werden können. Da der hauptamtliche Bürgermeister als der mit Abstand wichtigste Repräsentant der Gemeinde aufgrund der Direktwahl im Jahr 2011 von der CDU gestellt wird, sollen bei der Besetzung der weiteren Funktionen zunächst SPD und KOMM,A zum Zuge kommen. Die FDP als kleinste Fraktion in der Gemeindevertretung soll im Gemeindevorstand vertreten sein.

Die diese Vereinbarung schließenden Fraktionen sehen die getroffenen Absprachen als Angebot an die Bürgerschaft, sich besser als seither einmischen zu können, und an die Mitakteurinnen und - akteure, einen offenen Beteiligungsstil zu pflegen. Dies schließt Kontroversen und Meinungsunterschiede nicht aus und lässt die Möglichkeit von Entscheidungsfindungen sowohl im Wege von Kompromissen als auch im Wege von Mehrheitsbeschlüssen ausdrücklich zu.

 

1.     Vereinbarungen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

Bürgerversammlungen

Alle Beratungsgegenstände, die bereits zu einer kontroversen Diskussion in der Bürgerschaft geführt haben oder aufgrund der Bedeutung noch führen könnten (z.B. die Gestaltung der Ortsmitte, eine Änderung der Straßenbeitragssatzung, ...), werden vor einer Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert. Die / der Vorsitzende der Gemeindevertretung soll hierzu ggf. auch mehr als einmal im Jahr zu einer Bürgerversammlung einladen.

Zu diesen Bürgerversammlungen wird breit und aktiv eingeladen. Die Moderation der Diskussion und die sachliche Vorstellung der Thematik werden personell strikt voneinander getrennt. Die sachliche Vorstellung hat in einer Form zu erfolgen, die für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist.

Gemeindevertretung und Ausschüsse

Für jede Sitzung wird ein Tagesordnungspunkt 'Bürgerschaftliche Eingaben' aufgenommen, zu dem Bürgerinnen und Bürger über die Vorsitzende / den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Themen an die Gemeindevertretung herantragen können. Hierzu wird ein Formular auf der gemeindlichen Homepage zum Download eingestellt und als Printexemplar im Rathaus ausgelegt. Die Themen müssen eine konkrete Handlungsanweisung und eine Begründung enthalten. Sofern das Thema in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fällt, entscheidet diese darüber, wie  ein solches Thema in einer der folgenden Sitzungen weiter behandelt wird.

Sollten Bürgerinnen und Bürger zu einem bestehenden Tagesordnungspunkt konkrete inhaltliche Anregungen geben wollen, so können sie dies bei der / dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung vor Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung anzeigen. Dann wird vor Aufruf dieses Tagesordnungspunktes die Sitzung der Gemeindevertretung kurzzeitig unterbrochen, um den Bürgern diese Möglichkeit zu geben. Die Redezeit wird auf bis zu drei Mal 3 Minuten beschränkt.

Die Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse beginnen in der Regel           um 19.30 Uhr. Die Beschränkung der Anzahl der Redebeiträge pro Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretung wird aufgehoben. Die erste Rednerin / der erste Redner jeder Fraktion zu einem Tagesordnungspunkt erhält eine Redezeit von 10 Minuten. Die sonstigen Regelungen zur Redezeit bleiben unverändert.

Transparenz

Die Presse wird von der / dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und den Vorsitzenden der Ausschüsse so rechtzeitig über die Gegenstände der Ausschusssitzungen informiert, dass die Presse zuvor ausreichend Gelegenheit bekommt,  über die Themen zu berichten. So werden interessierte Bürgerinnen und Bürger frühzeitiger informiert und können leichter an diesen Ausschusssitzungen teilnehmen.

Die Homepage der Gemeinde soll so umgestaltet werden, dass die aktuellen Sitzungs- unterlagen für interessierte Bürgerinnen und Bürger leichter als bisher zu finden sind.

Unbeschadet des § 62 (6) HGO unterbrechen die Vorsitzenden bei Bedarf die Ausschusssitzungen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Argumente zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten beizutragen.

Der Antragssteller oder die Vorsitzenden der Ausschüsse erläutern in den Sitzungen der Gemeindevertretung zu Beginn eines jeden Tagesordnungspunktes kurz, knapp und sachlich den Beratungsgegenstand, so dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Beratung leichter folgen können. Tagesordnung und Tischvorlagen sind im Eingangsbereich des Rathauses und im jeweiligen Sitzungsraum öffentlich auszulegen. Wo sinnvoll ist zur Präsentation Medientechnik (Beamer o.ä.) einzusetzen.

 

2.     Vereinbarung zur Sicherstellung des Haushalts der Gemeinde

SPD und KOMM,A vereinbaren, dass Sachentscheidungen, die mit Stimmen mindestens einer der beiden Fraktionen von der Gemeindevertretung getroffen wurden, in den folgenden gemeindlichen Haushaltsplänen von beiden Fraktionen mitgetragen werden.

 

3.     Personelle und strukturelle Vereinbarungen

Vorbemerkung: Sollte eine Fraktion auf die Besetzung einer der im Folgenden aufgeführten Positionen verzichten, so fällt das Vorschlagsrecht

  • von der CDU zunächst an die FDP
  • von der FDP zunächst an die CDU
  • von der SPD zunächst an KOMM,A
  • von KOMM,A zunächst an die SPD.

Sollten sowohl die CDU- Fraktion als auch die FDP- Fraktion auf einen Vorschlag verzichten, erfolgt der Vorschlag im Einvernehmen zwischen SPD- Fraktion und KOMM,A- Fraktion.

Vorsitz der Gemeindevertretung

Die / der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird auf Vorschlag der SPD- Fraktion gewählt. Die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung wird auf drei erhöht, die auf Vorschlag der CDU- , der KOMM,A- und der FDP- Fraktion gewählt werden.

Zusammensetzung und Vorsitz der Ausschüsse

Die entsprechende Regelung in § 2 der Hauptsatzung wird aufgehoben.

Durch einfachen Beschluss der Gemeindevertretung werden die Ausschüsse in der folgenden Form eingerichtet:

  • Haupt- , Finanz- und Sozialausschuss (HFS)
  • Planungs- , Landwirtschafts- und Umweltausschuss (PLU)
  • Die Zahl der Mitglieder wird für beide Ausschüsse auf neun, die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird in jedem Ausschuss auf zwei festgelegt.
  • Das Benennungsverfahren wird beibehalten.
  • Der PLU wird mit der federführenden Beratung des Themas Sanierung des Bürgerhauses beauftragt.

Aufgrund des Stärkeverhältnisses werden in Folge CDU und SPD jeweils drei Mitglieder, KOMM,A zwei Mitglieder und die FDP ein Mitglied in den Ausschüssen stellen.

Die CDU- Fraktion soll wie bisher den Vorsitz im HFS vorschlagen. Der Vorsitz im PLU wird auf Vorschlag der SPD- Fraktion gewählt.

Jede Fraktion stellt einen der insgesamt vier stellvertretenden Ausschussvorsitze.

AK Bürgerhaus

Der AK Bürgerhaus besteht aus sechs festen Mitgliedern:

  • der/dem Vorsitzenden des PLU
  • je einer Vertretung der vier Fraktionen
  • eine Vertretung des Gemeindevorstandes

Diese sechs Mitglieder sind stimmberechtigt. Weitere stimmberechtigte Mitglieder (sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Vereinsvertreter, ...) können in den AK aufgenommen werden, wenn diesem eine Mehrheit der sechs festen Mitglieder zustimmt.

Gemeindevorstand

Die Zahl der Beigeordneten wird auf acht festgelegt.

SPD- und KOMM,A- Fraktion legen zur Wahl der Beigeordneten einen gemeinsamen Wahlvorschlag vor. Position 1 dieses gemeinsamen Wahlvorschlags wird von der KOMM,A- Fraktion benannt, die Positionen 2 bis 4 von der SPD- Fraktion, Position 5 von der KOMM,A- Fraktion, Position 6 bis 8 von der SPD- Fraktion usw..

Bei einer Wahl dieses gemeinsamen Wahlvorschlags mit allen 13 Stimmen von SPD und KOMM,A (sowie der weiteren Vorschläge von CDU und FDP jeweils nach dem Stärkeverhältnis) stellt die SPD- Fraktion drei Beigeordnete, die CDU- Fraktion zwei Beigeordnete (sowie den hauptamtlichen Bürgermeister als Vorsitzenden), die KOMM,A- Fraktion zwei Beigeordnete (darunter die Erste Beigeordnete / den Ersten Beigeordneten als stellvertretenden Vorsitzenden) und die FDP- Fraktion eine Beigeordnete / einen Beigeordneten. Der Gemeindevorstand besteht somit aus neun Mitgliedern, die das Stärkeverhältnis in der Gemeindevertretung widerspiegeln.

Scheidet eine Beigeordnete / ein Beigeordneter aus dem Gemeindevorstand aus, so wird die gemeinsame Liste von SPD und KOMM,A so umgestellt, dass eine Kandidatin / ein Kandidat derselben Fraktion in den Gemeindevorstand nachrückt.

In der internen Vertretungsreihenfolge innerhalb des Gemeindevorstandes wird eine Beigeordnete / ein Beigeordneter der SPD als zweite Stellvertretung des Bürgermeisters (nach der / dem Ersten Beigeordneten) benannt.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Ergebnisniederschriften des Gemeindevorstandes gemäß § 50 Absatz 2 Satz 4 HGO an die / den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Vorsitzenden der Fraktionen übersandt werden.

Vertretung der Gemeinde Bickenbach in Verbänden

Gremien mit mehreren Vertreterinnen und Vertretern / Delegierten der Gemeinde Bickenbach:
Abwasserverband – Vorstand (3 Vertreterinnen / Vertreter):
  • eine Vertretung SPD
  • eine Vertretung KOMM,A
  • eine Vertretung CDU

Hinzu kommt kraft Amtes der Bürgermeister als (stellvertretender) Verbandsvorsteher.

Abwasserverband – Verbandsversammlung (5 Delegierte):
  • zwei Delegierte SPD
  • eine Delegierte/ ein Delegierter KOMM,A
  • zwei Delegierte CDU
Arbeitsgemeinschaft Bickenbacher Vereine (5 Delegierte):
  • zwei Delegierte SPD
  • eine Delegierte/ ein Delegierter KOMM,A
  • zwei Delegierte CDU

Die Stellvertretung wird in allen Fällen auf Vorschlag derselben Fraktion gewählt.

Gremien mit einer Vertreterin / einem Vertreter / Delegierten der Gemeinde Bickenbach:

Für die folgenden Gremien sind insgesamt fünf Vertretungen / Delegierte und fünf Stellvertretungen zu wählen:

  • ZAW – Verbandsversammlung
  • ekom 21 – Verbandsversammlung
  • Gemeinschaftskasse – Verbandsversammlung
  • Modauverband – Vorstand
  • Modauverband – Verbandsversammlung

Diese Besetzung erfolgt in der folgenden Reihenfolge auf Vorschlag von:

  1. CDU
  2. SPD
  3. KOMM,A
  4. FDP
  5. SPD
  6. CDU
  7. KOMM,A
  8. FDP
  9. CDU
  10. SPD

Schiedsamt und Ortsgericht

Die Schiedsperson sowie die stellvertretende Schiedsperson wurden bisher auf Vorschlag der SPD gewählt. Sollte im Laufe der Wahlperiode einer der aktuellen Amtsinhaber nicht mehr zur Wahl zur Verfügung stehen, wird die Schiedsperson auf Vorschlag der SPD- Fraktion, die stellvertretende Schiedsperson auf Vorschlag der KOMM,A- Fraktion gewählt.

Von den fünf Mitgliedern des Ortsgerichtes sind bisher ein Beisitzer auf Vorschlag der SPD und ein Beisitzer auf Vorschlag von KOMM,A gewählt. Bei den folgenden Wahlen wird angestrebt, dass insgesamt zwei Mitglieder auf Vorschlag der CDU- Fraktion, zwei Mitglieder auf Vorschlag der SPD- Fraktion und ein Mitglied auf Vorschlag der KOMM,A- Fraktion gewählt sind oder werden. Auf die fachliche Eignung ist bei allen Wahlvorschlägen zu achten. Als Vorsitzender des Ortsgerichts soll immer der amtierende Bürgermeister gewählt bleiben bzw. werden.

Bürgermeisterwahl 2017

Für die Bürgermeisterwahl 2017 behalten sich SPD und KOMM,A vor, eine eigene Kandidatin / einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Allerdings ist es auch möglich, dass beide eine gemeinsame Kandidatin / einen gemeinsamen Kandidaten aufstellen oder die Kandidatin / den Kandidaten des jeweils anderen unterstützen.

Sollte eine Kandidatin / ein Kandidat von KOMM,A als Bürgermeisterin / Bürgermeister gewählt werden, wird KOMM,A auf die Position des Ersten Beigeordneten zu Gunsten einer Kandidatin / eines Kandidaten der SPD verzichten.

Bickenbach, den  14. April 2016

Für die SPD- Fraktion:                             Für die KOMM,A- Fraktion:

gez. Tim Schmöker                                gez. Ulrich Friedrich Koch
Fraktionsvorsitzender                              Fraktionsvorsitzender

 

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