Höchste Zeit für Briefwahl!

Veröffentlicht am 03.02.2016 in Allgemein

Wenn Sie am Wahltag, dem 6. März 2016, verreist sind oder noch nicht wissen, ob Sie Zeit haben, können Sie einfach schon vorher ab dem 25. Januar 2016 per Brief wählen.

Briefwahl beantragen
Dazu können Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und abschicken. Sollte Ihnen diese nicht bis 15. Februar 2016 zugeschickt werden, sollten Sie bei Ihrem Wahlamt nachfragen. Haben Sie die Wahlbenachrichtigung nicht
(mehr) zur Hand, können Sie die Briefwahl einfach ab 25. Januar 2016 formlos beantragen, z.B. per Brief, Fax, E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben) oder persönlich mit Personalausweis im Wahlamt.
Die Adresse bzw. Faxnummer Ihres Wahlamtes können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. Vielerorts kann Briefwahl auch direkt über die Internetseite des Wahlamtes beantragt werden.

Rechtzeitig abschicken
Von größter Wichtigkeit ist es, dass Sie den Wahlbrief mit den Stimmzetteln rechtzeitig zur Post bringen oder gleich bei Ihrem Wahlamt abgeben. Stimmzettel, die nach dem 6. März, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingehen, werden nicht gezählt. Wenn Sie den Wahlbrief mit den Stimmzetteln per Post einsenden, sollten Sie deshalb die Wahlunterlagen spätestens am Mittwoch, den 2. März, abschicken, aus dem Ausland entsprechend früher.

Vorher im Wahlamt wählen
Wer den Antrag ab dem 25. Januar 2016 persönlich im Wahlamt stellt, kann dort auch gleich wählen. Eine Wahlkabine steht bereit.

Im Krankheitfall auch kurzfristig noch Briefwahl machen
Sollten Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, bis spätestens 15.00 Uhr, durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beantragt und abgeholt werden.

 

 

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