Aufnahme in den Entwurf der hessischen Mieterschutzverordnung stärkt Mieterinnen und Mieter
Die SPD Bickenbach begrüßt, dass Bickenbach in den Entwurf der neuen hessischen Mieterschutzverordnung aufgenommen werden soll. Damit erkennt das Land an, dass auch bei uns der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum geschützt werden muss.
„Wohnen darf nicht zur sozialen Frage werden, die Menschen aus ihrem vertrauten Umfeld verdrängt. Dass Bickenbach künftig von der Mietpreisbremse profitieren soll, ist deshalb ein wichtiges und positives Signal.“
Angelika Benz, Ortsvereins- und Fraktionsvorsitzende der SPD Bickenbach
Nach dem Entwurf darf die Miete bei einer Wiedervermietung grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverträgen sollen Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren grundsätzlich auf 15 Prozent begrenzt werden – und weiterhin höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
„Bezahlbares Wohnen ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen in unserer Gemeinde bleiben und sich hier zuhause fühlen können. Die geplante Mietpreisbremse setzt dafür ein wichtiges Zeichen.“
Markus Hennemann, Bürgermeister
„Die Aufnahme Bickenbachs in den Verordnungsentwurf ist ein wichtiger Schritt für den Mieterschutz. Gleichzeitig müssen wir auch daran arbeiten, neuen und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.“
Tim Schmöker, Erster Beigeordneter
Für die SPD Bickenbach ist entscheidend, dass der Schutz zügig und rechtssicher umgesetzt wird. Der Verordnungsentwurf geht zunächst in die Anhörung; die Verabschiedung ist nach Angaben des Landes voraussichtlich für Mitte November 2026 vorgesehen. Zugleich bleibt es wichtig, in Bickenbach weiterhin geeignete Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.