
Die SPD-Landtagsabgeordnete Heike Hofmann hat die Hessische Landesregierung und die Regierungen von Bayern und Baden-Württemberg gemahnt, „Tricksereien beim Verfahren für die geplante Laufzeitverlängerung bei Atomkraftwerken“ zu unterlassen.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Heike Hofmann hat die Hessische Landesregierung und die Regierungen von Bayern und Baden-Württemberg gemahnt, „Tricksereien beim Verfahren für die geplante Laufzeitverlängerung bei Atomkraftwerken“ zu unterlassen.
Die drei Südländer wollen das Wählervotum in NRW, das zu neuen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat führte, auf eine Abstimmung im Bundesrat verzichten. Dazu hatten die drei Atomminister am Montag – im Gegensatz zu Umweltminister Röttgen - erklärt, dass die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke ohne Zustimmung des Bundesrats möglich sei. „Das ist keine juristische Erkenntnis, sondern nur ein politisches Glaubensbekenntnis“, sagte dazu die Rechtspolitikerin Hofmann. „Da hilft auch der Verweis auf den Ukas aus dem Kanzleramt nichts.“
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags – der sich als neutraler Ratgeber über Jahrzehnte bewährt habe – komme in seiner Expertise zum folgenden Ergebnis. „Für Laufzeitverlängerungen bzw. die Wiederzulassung der dauerhaften Nutzung der Atomenergie ist eine Gesetzesänderung erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die grundsätzliche Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesauftragsverwaltung (Artikel 85 GG) wurde von der Föderalismuskommission nicht als reformbedürftig angesehen. Damit haben die Länder weiterhin die Kompetenz für den Vollzug des Atomgesetzes. Sie sind für die Wahrnehmung der Aufgaben zuständig, die zur Auftragsverwaltung gehören. Sie allein handeln gegenüber Dritten. Dagegen steht die Sachkompetenz der Länder bei der Auftragsverwaltung grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Inanspruchnahme durch den Bund. Die Verlängerung von KKW-Laufzeiten führt zu einer Verlängerung der Vollzugsaufgaben mit entsprechendem Personal- und Kostenaufwand der Länder, was die Zustimmungsbedürftigkeit auslöst.“
Damit zeige sich deutlich, dass eine Laufzeitverlängerung, wie von der CDU beabsichtigt, nur über eine Zustimmung des Bundesrates möglich ist, betonte Hofmann abschließend.
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