Kita-Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts auch für Hessen wegweisend

Veröffentlicht am 22.10.2010 in Landespolitik

Als "wegweisendes Signal auch für Hessen" sieht die Rechtspolitikerin Heike Hofmann, Landtagsabgeordnete aus Weiterstadt, das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen zur Kita-Finanzierung. Das Münsteraner Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass für die durch die Verpflichtung zum Kita-Ausbau entstandenen Mehrkosten der Kinderbetreuung das Land NRW aufkommen muss und nicht die Kommunen.

"Wir begrüßen die klaren Worte des Gerichts", so die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. "Es ist ein wichtiges Urteil, das auch auf die gegenwärtige Situation in Hessen Auswirkungen haben wird. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage ist gleich", erklärte Hofmann unter Hinweis auf den Streit um die Mehrkosten für die Verbesserung der Personalsituation in den hessischen Kitas. „Mit Blick auf die bevorstehenden Klagen - zahlreiche hessische Kommunen haben wegen der Weigerung des Landes, ihnen entstehende Kosten erstatten zu wollen, ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof angekündigt - wirft das NRW-Urteil ein neues Licht auf die noch zu beantwortenden Fragen", sagte die Abgeordnete.

Die SPD-Fraktion habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass entsprechend dem Konnexitätsprinzip der entstehende Mehraufwand keinesfalls auf die ohnehin gebeutelten hessischen Kommunen abgewälzt werden dürfe. Eine zufriedenstellende Regelung stehe seit fast zwei Jahren aus. "Nunmehr muss aber auch über die Regelung der Gesamtfinanzierung des Kita-Ausbaus und der Verbesserung der Qualität in den Kitas neu gesprochen werden", betonte Hofmann abschließend.

 

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