SPD Bickenbach sieht Urteil zur Neuen Mitte positiv

Veröffentlicht am 07.07.2019 in Kommunalpolitik

Intensiv hat sich die SPD Bickenbach mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) zum Bebauungsplan für die „Neue Mitte“ befasst. Obwohl der VGH den im Januar 2018 beschlossenen Bebauungsplan zunächst aufgehoben hat, so dass derzeit kein Baurecht besteht, ziehen die Bickenbacher Sozialdemokraten ein positives Fazit. „Der VGH hat den Bebauungsplan nicht aufgrund inhaltlicher Fehler bei der Planung, sondern im Wesentlichen aufgrund formaler Unstimmigkeiten aufgehoben“, so der Ortsvereinsvorsitzende Thorsten Schröder. „Diese können aus unserer Sicht in einem zweiten Verfahren problemlos korrigiert werden, ohne dass das Konzept grundlegend geändert werden muss.“

„Die aufgezeigten formalen Fehler im Rahmen der Offenlegung oder beispielsweise bei der formalen Angabe von Geschossflächen sind zwar ärgerlich, tangieren die inhaltlichen Planungen aber nicht“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende Tim Schmöker. „Festhalten möchte ich, dass keiner der beanstandeten Fehler den gemeindlichen Gremien zuzurechnen ist, sondern diese außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs in das Verfahren hineingekommen sind.“

Einzig durch das geforderte Lärmschutzgutachten könnten sich gegebenenfalls ergänzende Schallschutzmaßnahmen für den Bereich an der Darmstädter Straße ergeben, die problemlos planerisch ergänzt und später baulich umgesetzt werden können. Die Begrenzung auf maximal 55 Wohneinheiten wurde als unwirksam betrachtet, da diese sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auf mehrere Grundstücke bezogen hatte. Nachdem zwischenzeitlich sämtliche Grundstücke zu einem vereinigt wurden, kann diese Unstimmigkeit nicht mehr auftreten und die Begrenzung nun wirksam festgesetzt werden.

Interessant sind für die SPD Bickenbach aber auch die Punkte, die nicht zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans geführt haben. Dies betrifft vor allem Themen wie die Dichte der Bebauung, Interessen der Nachbarn, Fragen der Verschattung und des Denkmalschutzes, die Sicherstellung der Entwässerung und die verkehrliche Erschließung. Sofern die Kläger diese überhaupt in Frage gestellt hatten, wurden diese inhaltlichen Fragen vollständig zu Gunsten der Planung der Gemeinde entschieden. Somit besteht an diesen Stellen Klarheit, dass die Gemeindevertretung hier ordentlich entschieden und eine gerechte Abwägung getroffen hat. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes wurde die Bebauung des Geländes zwar verzögert, aber nicht gestoppt.“

„Wir gehen daher davon aus, dass das Bebauungsplanverfahren nun seitens des Gemeindevorstands wieder aufgegriffen wird, so dass die festgestellten Fehler korrigiert werden können“, erläutert Tim Schmöker die folgenden Schritte. Dies soll zügig und mit der gebotenen Sorgfalt angegangen werden, so dass möglichst bald und rechtssicher neues Baurecht entsteht. „Denn mit uns hofft eine wachsende Mehrheit der Bickenbacherinnen und Bickenbacher, dass aus der derzeitigen Brache endlich die neugestaltete Ortsmitte mit attraktiven Wohnungen und interessantem Einzelhandel für Bickenbach wird“, so Thorsten Schröder abschließend.

 

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