Änderungsantrag
der SPD-Fraktion
zu TOP 6 der 3. öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Bickenbach
am 9. Juni 2016
Beschlussvorschlag:
Der vom Gemeindevorstand vorgelegte Entwurf zur Änderung der Friedhofsordnung wird in Artikel 1 wie folgt geändert:
§ 28 Allgemeine Gestaltungsvorschriften erhält folgende Fassung
(1) Für den gesamten Friedhof gelten folgende allgemeine Gestaltungsvorschriften. Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes und die Pietät gewahrt werden.
(2) Auf den Grabstätten dürfen insbesondere zum Gedenken an die dort Ruhenden Grabmale errichtet und sonstige Grabausstattungen angebracht werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt sein.
(3) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher im Sinne von § 30 sein.
(4) Die Mindeststärke beträgt bei Grabmalen
(5) Firmenbezeichnungen dürfen nur an Grabmalen, und zwar in unauffälliger Weise seitlich angebracht werden.
Begründung:
Mit dem vorgelegten Entwurf zur Änderung der Friedhofsordnung hat der Gemeindevorstand die am 10. Mai 2016 von der Gemeindevertretung gewünschten Änderungen umgesetzt. Bei der Liberalisierung der Gestaltungsvorschriften hat der Gemeindevorstand sich bisher allerdings nur auf die Gestaltung von Grabmalen auf Urnengrabstätten beschränkt. Für die Grabmale auf Wahl- und Reihengräbern würden weiterhin die gleichen engen Vorschriften wie bisher gelten. Mit der hier beantragten Änderungen, die dem Wortlaut der Friedhofsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim entspricht, würden sämtliche formalen Beschränkungen aufgehoben, so dass nur noch die Vorgabe gelten würde, dass die Gestaltung so vorzunehmen ist, dass sich die Grabstätte an die Umgebung anpasst und der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes und die Pietät gewahrt werden.
Der Antrag ist im PLU- und im HFS-Ausschuss zu behandeln.
gez. Tim Schmöker
Fraktionsvorsitzender
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