COVID-19: Aktuelle Informationen (Stand: 07.05.2020)

Veröffentlicht am 08.05.2020 in Allgemein

Neue Elterngeld-Regelungen stützen Familien in der Corona-Krise

Wegen der Corona-Krise sollen Mütter und Väter keine Abstriche beim Elterngeld hinnehmen müssen. Der Bundestag beschloss einen Gesetzentwurf der großen Koalition, der die Berechnungsgrundlage vorübergehend ändert. „Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen“, sagte Familienministerin Franziska Giffey.

Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben.

Unterstützung für Studierende in Corona-Zeiten

Für Studentinnen und Studenten, die wegen der Krise in eine finanzielle Notlage geraten, stellt der Bund 100 Millionen Euro bereit. Und für BAföG-Empfänger*innen wird es attraktiver, in der Corona-Pandemie in systemrelevanten Berufen auszuhelfen. Der Bundestag beschloss Anreize: Wer in der aktuellen Krise neben Studium und Ausbildung eine Aufgabe im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in der Landwirtschaft übernommen oder Arbeitszeit dort aufgestockt hat, dessen Einkünfte sollen nicht auf das Bafög angerechnet werden. Das ausgezahlte BAföG soll trotz dieser Nebeneinkünfte unverändert hoch bleiben. Für Wissenschaftler*innen werden zudem Regeln zur Befristung von Verträgen gelockert, so dass beispielsweise Forschungsprojekte, die sich wegen der aktuellen Ausnahmesituation verzögern, weitergeführt werden können.

Die SPD hat außerdem durchgesetzt, dass auch Studierende unterstützt werden, die wegen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten, weil sie zum Beispiel ihren Nebenjob verlieren, aber keinen Anspruch auf BAföG haben. Um sie mit direkten Zuschüssen zu unterstützen, stellt der Bund 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke zur Verfügung. Mit dem Zuschuss können die Studierendenwerke jungen Menschen in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch helfen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat zudem dafür gesorgt, dass die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinslos gestellt werden.

 

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