COVID-19: Schutzschirm für Arbeitsplätze - Informationen zum Kurzarbeitergeld

Veröffentlicht am 17.03.2020 in Allgemein

Gesundheit steht an erster Stelle. Aber es geht auch darum, Arbeitsplätze zu schützen und zu erhalten. Denn natürlich sind viele Unternehmen stark unter Druck, weil die Folgen der Pandemie auch die Wirtschaft belasten. Deshalb spannen wir mit einem erleichterten Kurzarbeitergeld für betroffene Unternehmen einen starken Schutzschirm für Arbeitsplätze in Deutschland.

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Kurzarbeitergeld (Stand 16.03.2020)

 

  • Wir unterstützen Betriebe und ihre Beschäftigten, die durch die Folgen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Damit möglichst keine Arbeitsplätze verloren gehen, erleichtern wir den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Das können Betriebe schon beantragen, wenn nur 10 Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind. Das gilt ab sofort – und rückwirkend zum 1. März.

  • Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können Unternehmen Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.

  • Den betroffenen Arbeitgebern können die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden.

  • Außerdem helfen wir Unternehmen, die in der Krise Liquiditätsprobleme bekommen – zum Beispiel mit Überbrückungskrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das gilt ab sofort – und rückwirkend zum 1. März. Damit spannen wir einen starken Schutzschirm für Arbeitsplätze in Deutschland auf.

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Kurzarbeitergeld (Stand 16.03.2020).

 

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