Antrag
der SPD-Fraktion
zur 27. öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung
am 27. Juni 2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen ehrenamtlichen Seniorenbeirat gemäß §8c HGO einzurichten.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine entsprechende Satzung sowie eine entsprechende Wahlordnung zur Beschlussfassung für die Gemeindevertretung vorzubereiten.
Begründung:
Die Einrichtung eines ehrenamtlichen Seniorenbeirates soll dazu beitragen, dass Seniorinnen und Senioren eine Interessenvertretung auch auf parlamentarischer Ebene haben. Spezifische Interessen von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern können so besser in politische Entscheidungsprozesse eingebracht werden. Die Lebenserfahrung und Altersweisheit sollten im Interesse aller genutzt werden.
Darüber hinaus engagieren sich demokratisch gewählte Seniorenbeiräte im zahlreichen Gemeinden, um gemeinsam mit dem Gemeindevorstand ein interessantes Programm (Veranstaltungen, Fortbildungen, Ausflüge) für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger anzubieten und durchzuführen. Hierin sehen wir auch für Bickenbach eine gute Möglichkeit, die Seniorenarbeit in Bickenbach bedarfsgerecht auszubauen.
Als Muster können die aktuellen Satzungen sowie die Wahlordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim (Satzung, Wahlordnung) oder der Gemeinde Alsbach-Hähnlein (Satzung) dienen, wobei bei der Größe der Gremien Anpassungen nach unten vorzunehmen sind. Hierzu wird folgendes vorgeschlagen:
- Der Seniorenbeirat sollte aus sieben Mitgliedern bestehen.
- Wahlberechtigt (aktiv und passiv) sollte sein, wer für die Gemeindevertretung wahlberechtigt ist und das 60. Lebensjahr vollendet hat.
- Wahlverfahren und -zeitpunkt sollten eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ermöglichen.
- Die Wahlzeit sollte nicht mehr als vier Jahre betragen.
- Die Sitzungen sollten in der Regel öffentlich sein.
- Ein Vorschlagsrecht sollte gegenüber dem Gemeindevorstand bestehen.
Der Antrag ist im HFS-Ausschuss zu behandeln.
Gez. Tim Schmöker
Fraktionsvorsitzender