Antrag
der SPD-Fraktion
zu TOP 12 der 20. öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Bickenbach
am 15. November 2018
1. Die Gemeindevertretung erkennt die Anstrengungen des Gemeindevorstandes zur
Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Bickenbach ausdrücklich an. Sie stellt fest, dass
die Gemeinde Bickenbach derzeit mit einem Versorgungsgrad von 116% rechnerisch leicht
überversorgt ist und dieser deutlich höher als in anderen Kommunen der Region liegt. Sie
stellt ebenso fest, dass es trotzdem aufgrund von Aufnahmestopps teilweise nicht möglich
ist, einen Hausarzt neu in Bickenbach zu wählen. Dies liegt auch daran, dass viele Menschen
ihren Hausarzt nicht in der Wohngemeinde, sondern häufig in der gesamten Region wählen.
Daher ist es möglich, dass die insgesamt positive Lage im Einzelfall völlig anders empfunden
wird.
2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form die zusätzlichen
Belastungen der ortsansässigen Hausärzte durch Pflegeheime bei der Berechnung des
Versorgungsbedarfs bereits berücksichtigt werden und ggf. darauf hinzuwirken, dass diese
zusätzlichen Belastungen künftig angemessen berücksichtigt werden.
3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, gemeinsam mit und
unter Federführung des Landkreises Darmstadt-Dieburg ein Medizinisches
Versorgungszentrum (MVZ) für die Region in Bickenbach einzurichten. Dabei soll der
Gemeindevorstand insbesondere prüfen, ob die geplanten Räumlichkeiten in der „Neuen
Mitte“ aufgrund ihrer zentralen Lage, ihrer Barrierefreiheit und guten Erreichbarkeit hierzu
besonders geeignet sein können und ob es hierzu eines ergänzenden Zuschusses der
Gemeinde Bickenbach bedarf.
4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form es möglich ist,
Studierende des Faches Medizin, z.B. durch ein monatliches Stipendium von 500,- EUR,
verbindlich dazu zu verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (zum
Facharzt) als Hausarzt in Bickenbach tätig zu werden.
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