Arbeitslosengeld I muss die Lebensleistung stärker berücksichtigen

Veröffentlicht am 28.03.2017 in Landtag

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann unterstützt die Forderung von Martin Schulz nach Änderungen beim Arbeitslosengeld I. Der SPD-Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidat der SPD Schulz hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, es dürfe nicht sein, dass jemand, der mit 50 Jahren arbeitslos werde, nach 15 Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ALG I) in die Grundsicherung nach Hartz IV falle. Das gehe an die Existenz, so Schulz.

„Martin Schulz hat völlig Recht: Wir müssen bei der Unterstützung in Phasen der Arbeitslosigkeit die Lebensleistung der Betroffenen stärker berücksichtigen. Denn die aktuelle Regelung schürt die Unsicherheit bei den Menschen und die Sorge vor dem sozialen Abstieg durch die Grundsicherung nach Hartz IV. Das widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, deswegen wollen wir hier schnell zu einer besseren Lösung kommen“, betont die Rechtspolitikerin Heike Hofmann. 

 

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