Das Motto „Kein Kind zurücklassen“ muss auch beim digitalen Unterricht gelten  

Veröffentlicht am 18.06.2020 in Allgemein

„Wer am digitalen Unterricht teilnehmen will, braucht zwei Dinge: einen Internetanschluss und ein Endgerät. Für beides hat die Landesregierung bisher nicht gesorgt. Das Motto „Kein Kind zurücklassen“ muss auch beim digitalen Unterricht gelten“, kritisiert Kaffenberger die hessische Bildungspolitik in Zeiten des digitalen Unterrichts.

 

Zum Glück stellt die Bundesregierung auf Druck der SPD 37 Mio. Euro für Laptops und Tablets in Hessen bereit. Die schwarz-grüne Landesregierung hat diese Woche im Landtag eine Änderung des hessischen Digitalpakt-Schule-Gesetzes eingebracht.

 

Die 37 Mio. Euro vom Bund sollten laut Landtagsdebatte vom 26.Ma i zunächst um 5 Mio. durch das Land aufgestockt werden. Wer will, dass alle Kinder am digitalen Unterricht teilnehmen können, sollte keine Politik auf Basis einer Onlinebefragung machen, hatte Kaffenberger damals den bildungspolitischen Sprecher der CDU, Armin Schwarz, kritisiert.

Dieser argumentierte, dass 5 Mio. Euro zusätzlich vom Land genügen würden, Schülerinnen und Schüler ohne Gerät etwas in die Hand geben zu können. Diese Summe begründete er allerdings mit einer Studie, die auf einer Online-Bedarfserhebung basiert. Kaffenberger hatte deshalb eine ordentliche Bedarfserhebung gefordert. Ob diese in der Zwischenzeit stattgefunden hat, ist nicht bekannt, jedoch enthält der jetzt vorliegende Gesetzentwurf immerhin 13 Mio. Euro vom Land.

 

Für die rund 45.000 Schülerinnen und Schüler in Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt Dieburg bedeuten die knapp 3,4 Mio. Euro etwa 75 Euro pro Kopf.

 

„Diese Summe reicht aber immer noch nicht für alle Schülerinnen und Schüler. Laptops fallen heutzutage unter die Lernmittelfreiheit und alle müssen am digitalen Unterricht teilnehmen können. Das für muss das Land sorgen“, so Kaffenberger.

 

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