Intersnack plant Logistikzentrum mit Hochregallager

Veröffentlicht am 03.04.2015 in Kommunalpolitik

Gemeindliche Gremien stimmen grundsätzlich zu – Jetzt startet das offizielle Verfahren

von Tim Schmöker, 1. Beigeordneter
und Norman Balss, Fraktionsvorsitzender

Kein Thema bewegt Bickenbach seit Dezember 2014 so sehr wie die von der Firma Intersnack gewünschte Planung eines Logistikzentrums mit einem Hochregallager von bis zu 40 m Höhe. Da bei diesem schwierigen, aber für die Gemeinde äußerst wichtigen Thema eine auf allen Seiten sachlich geführte Debatte notwendig ist, wollen wir in diesem Artikel zunächst einige Hintergründe erläutern.

Was bisher geschah

Nachdem am 16. Oktober 2014 die Firma Intersnack zunächst den gemeindlichen Gremien ihre Planungen vorgestellt hatte, diese in den einzelnen Fraktionen diskutiert wurden und das Thema in einer Bürgerinformationsveranstaltung mit allen interessierten Bickenbacherinnen und Bickenbacher am 3. Dezember 2014 diskutiert wurde, hat die Gemeindevertretung am 11. Dezember 2014 diesem Wunsch im Grundsatz einstimmig zugestimmt. Dabei machten alle Fraktionen auf der einen Seite deutlich, dass sie sich der Dimension des geplanten Hochregallagers bewusst sind und auch die Probleme durch den notwendigen Andienungsverkehr im Auge haben. Auf der anderen Seite wurde aber von allen auch die wirtschaftliche Bedeutung für die Gemeinde Bickenbach und die gesamte Region, insbesondere der Erhalt und Ausbau der Arbeitsplätze und der gemeindlichen Steuerkraft genannt. Alle Fraktionen waren sich darin einig, dass es Ziel sein muss, die Höhe des geplanten Hochregallagers im Laufe des Verfahrens so weit wie möglich unter die bisher geplanten 40 Meter zu drücken.

Wie geht es weiter ?

Diese grundsätzliche Zustimmung zu den Planungen ist allerdings nicht mehr und nicht weniger als eine unverbindliche, politische Willensbekundung des Gremiums, das später auch alle formal wichtigen Beschlüsse fassen muss. Fakten wurden bisher noch nicht geschaffen. Denn das für die Umsetzung notwendige offizielle Bauleitplanverfahren sieht drei Schritte vor, die die Gemeindevertretung jeweils öffentlich beraten und mehrheitlich beschließen muss. Insgesamt dauert ein solches Verfahren rund eine Jahr:

  1. Aufstellung des Bebauungsplans

Aufgrund einer ersten, groben Planskizze wird der Gemeindevorstand beauftragt, ein Bauleitplanverfahren zu starten und einen Bebauungsplan für das betroffene Gelände aufzustellen. Trifft die Gemeindevertretung diesen Beschluss, hat der Gemeindevorstand

  • ein Planungsbüro zu beauftragen, einen entsprechenden Bebauungsplan zu entwerfen,
  • die Träger öffentlicher Belange (Behörden, Verbände) anzuschreiben und um Stellungnahme zu bitten
  • und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich hierzu zu äußern und Anregungen abzugeben.
  • Außerdem müssen zahlreiche Gutachten (Schall, Verkehr, Umwelt, …) erstellt werden.
  1. Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs

Der vom Planungsbüro erstellte Entwurf wird dann der Gemeindevertretung gemeinsam mit allen Stellungnahmen und Anregungen vorgelegt. Die Gemeindevertretung muss über jede einzelne befinden und entscheiden, in wie weit der Entwurf dadurch geändert werden muss. Das Ergebnis wird dann in einem vorläufigen Bebauungsplanentwurf zusammengefasst und auf Beschluss der Gemeindevertretung „offen gelegt“. Der Gemeindevorstand hat nun erneut

  • die  Träger öffentlicher Belange anzuschreiben und um Stellungnahme zu bitten
  • und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich erneut hierzu zu äußern und Anregungen abzugeben.
  1. Beschluss des Bebauungsplan und Rechtskraft

Die Gemeindevertretung muss sich nun erneut mit allen Stellungnahmen und Anregungen auseinandersetzen und beschließen, in wie weit diese den vorläufigen Plan noch ändern. Sind wesentliche Änderungen notwendig, geht das Verfahren wieder in Schritt 2 zurück. Ansonsten kann die Gemeindevertretung nun den Satzungsbeschluss fassen, so dass dieser nach Unterschrift durch den Bürgermeister Rechtskraft erlangt. Erst dann kann nach erfolgter Baugenehmigung durch das Kreisbauamt mit den eigentlichen Baumaßnahmen begonnen werden.

Im Fall des geplanten Hochregallagers der Firma Intersnack befindet sich das Verfahren noch vor dem ersten dieser drei Schritte. Da sich sowohl die Firma Intersnack als auch die Gemeinde Bickenbach darüber im Klaren waren, dass ein solch großes Gebäude nicht ohne eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung möglich ist, haben beide Seiten frühzeitig aktiv den Dialog gesucht und noch vor dem ersten formalen Schritt die Öffentlichkeit umfassend informiert. Somit ist es möglich, dass alle gewählten Vertreter in den Gremien früh über die Stimmung in Bickenbach zu diesem Thema im Bilde sind und in ihre jeweiligen Entscheidungen mit einfließen lassen können.

Was will die SPD ?

Die Mitglieder der SPD-Fraktion stehen, trotz erster aufkommender Proteste, zu ihrem Beschluss, das Projekt grundsätzlich zu unterstützen. Da wir die Bedenken der Bickenbacherinnen und Bickenbacher sehr ernst nehmen, hatten wir bewusst auch fraktionsintern erst nach der Bürgerinformationsveranstaltung am 3. Dezember 2014 eine gemeinsame Linie verabredet, um so die Erkenntnisse dieser Diskussion mit einbeziehen zu können. In der Abwägung der Vor- und Nachteile für die Gemeinde insgesamt überwiegen aus Sicht der SPD die Vorteile durch den Erhalt und Ausbau qualifizierter, wohnortnaher Arbeitsplätze und die zu erwartende Stärkung der gemeindlichen Steuerkraft die Nachteile, die durch die Dimension des Hochregallagers und des Andienungsverkehrs zu erwarten sind. Dabei sollen aber die Bedenken der – vor allem unmittelbar – Betroffenen so weit wie möglich Berücksichtigung bei der Planung finden. Insbesondere die Höhe und Breite des Gebäudes soll auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden und der Verkehr den Ort so wenig wie möglich belasten.

Diese Haltung der SPD-Fraktion ist belastbar, insbesondere da diese in Kenntnis der Diskussion während der Bürgerinformationsveranstaltung festgelegt wurde. Sollten allerdings im Rahmen des oben beschriebenen Verfahrens neue Erkenntnisse zu Tage treten, die bisher von uns nicht mit abgewogen wurden, muss bei uns genauso wie bei den anderen Fraktionen, beim Gemeindevorstand und bei der Firma Intersnack eine erneute, sorgfältige Abwägung erfolgen, die unter Umständen ein anderes Ergebnis haben könnte. Denn aus genau diesem Grund ist ein Bauleitplanverfahren mit seinen (mindestens) drei Schritten so kompliziert, wie es ist.

 

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